Tauchtauglichkeitsuntersuchung

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In vielen Ländern ist eine bestandene Tauchtauglichkeitsuntersuchung die Voraussetzung, um Tauchen zu dürfen. Auch in der ISO24803 werden Ausbildungsdienstleister im Freizeitbereich (d. h. Tauchbasenleiter) verpflichtet, derartige Unterlagen von ihren Tauchern einzufordern.

Zusatzwissen für alle Ausbildungsstufen

Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung muss von einem Arzt, der eine entsprechende Zusatzausbildung hat oder mit den medizinischen Aspekten des Tauchens bewandert ist, durchgeführt werden. Hilfestellung können entsprechende Untersuchungsbögen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) geben.

Die Untersuchung umfasst unter anderem den allgemeinen Gesundheitszustand, Augen, Ohren, Nasennebenhöhlen, Herz-Kreislauf-Funktion, die Lungenfunktion und ein Belastungs-EKG. Erkrankungen wie hoher Blutdruck oder Diabetes müssen im Einzelfall abgeklärt werden. Die Untersuchungsintervalle sind altersabhängig: Bis zum 18. Lebensjahr sollten sie jährlich durchgeführt werden, da sich die Werte in der Wachstumsphase stärker verändern können. Bis zum 40. Lebensjahr ist die Untersuchung alle 3 Jahre, danach wieder jährlich gefordert. Eine zwischenzeitliche Untersuchung wird nach einer schweren Krankheit, einem Unfall oder einer Operation empfohlen.

Das Untersuchungsergebnis (tauchtauglich, tauchtauglich mit Einschränkungen, etc.) muss in einem ärztlichen Attest dokumentiert werden. Dieses Attest – die sog. Tauchtauglichkeitsbescheinigung – wird einem Divecenter gefordert, um dort Tauchen zu dürfen und ist Voraussetzung, um an einem Tauchkurs teilnehmen zu können.

Zusätzlich zur regelmäßigen Tauchtauglichkeitsuntersuchung sollte man eigenverantwortlich auf eine gesunde Lebensweise, Fitness, regelmäßiges Training, Verzicht auf Drogen, Beobachten des eigenen Gesundheitszustandes (Erkältung), Dehydration, Ängste, kurz alles, was die Tauchpartner und sich selbst in Gefahr bringen könnte, achten.